Vereinsrecht
Vereine spielen im öffentlichen Leben eine große Rolle. Viele Aufgaben einer Kommune könnten – insbesondere im sportlichen und sozialen Bereich – ohne Vereine gar nicht bewältigt werden. Nahezu alle Mitglieder der Vorstände sind ehrenamtlich tätig. Sie setzen ihre Freizeit und ihre Arbeitskraft für die Ziele des Vereins ein. Häufig wird dabei vergessen, dass diese ehrenwerte Tätigkeit relativ strengen Regeln unterliegt. Man weiß oft nicht, dass der Vorstand bis zur Entlastung nicht nur den Mitgliedern des Vereins mit dem eigenen Vermögen haftet sondern gegebenenfalls auch dritten Personen und insbesondere den Steuerbehörden gegenüber.
Es ist daher sehr wichtig, dass die Formalien beachtet werden, was die Einladungen zu Mitgliederversammlungen, die Protokollführung und die An-und Abmeldung von Vorständen angeht. Steuerlich wird sich häufig die Frage stellen,: ist der Verein noch gemeinnützig? Was darf da im Betrieb geschehen? Gibt es nicht wirtschaftliche Vorgänge, die steuerpflichtig sind? Daher sollte sich jeder, der sich in einen Vereinsvorstand wählen lassen will – und auch während seiner Tätigkeit – fachkundiger Hilfe bedienen.