Ihr Mietrecht in Wedel
Verteilungsschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
Hat der Vermieter im Mietvertrag eine Klausel vorgesehen, wonach der Umlageschlüssel für die Verteilung der Betriebskosten mit der ersten Abrechnung festgelegt werden darf, so ist diese Klausel wirksam gemäß BGH Urteil vom 05.11.2014, Az. VIII ZR 257/13.