Opferrecht

Kennen Sie jemanden, der Opfer einer Straftat geworden ist
oder sind Sie sogar selbst betroffen?

Was viele nicht wissen: Opfer von Straftaten stehen viele Rechte zu, die es kompetent und mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen durchzusetzen gilt.

Wird jemand durch eine Straftat verletzt, so befindet sich diese Person immer in einer Ausnahmesituation. Neben der rechtlichen Aufklärung darüber welche Rechte einem Verletzten zustehen (z.B. Anschluss als Nebenkläger, Geltendmachung von Schmerzensgeld im Strafprozess) und deren Durchsetzung, steht auch eine persönliche Betreuung unserer Mandanten im Vordergrund.

Zudem können wir Sie umfassend auf einen Prozess gegen den Täter vorbereiten und wissen auch hier die Interessen unserer Mandanten besonders zu schützen.

In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar ein sog. Opferanwalt bestellt werden, der für den/die Geschädigte(n) kostenlos ist.
Ebenso können wir Sie auch im Bereich häuslicher Gewalt beraten und so z.B. eine Wegweisung des Partners aus der gemeinsamen Wohnung erwirken oder andere Maßnahmen ergreifen.
In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten und vertreten zu lassen, der über genügend Erfahrung sowie die nötige Kompetenz verfügt und für die Interessen von Opfern sachgerecht und mit viel Engagement eintreten kann.