Notariatsverwaltung

Am 19.05.2019 ist plötzlich unser Kollege und Freund Rechtsanwalt und Notar Frank Stammbach verstorben.

Im Fall des Todes eines Notars oder Rechtsanwalt tritt kein Rechtsstillstand ein. Damit Ihre Angelegenheit – sei es notariell oder anwaltlich – zu Ende geführt werden kann, hat der Gesetzgeber  für den notariellen Bereich die Bestellung eines Notariatsverwalters und für den rechtsanwaltlichen Bereich die Bestellunge eines Kanzleiabwicklers vorgesehen. Deren Aufgabe ist die schwebenden Angelegenheiten abzuwickeln und laufenden Aufträge fortzuführen. Die Aufgabe ist vorübergehend und dient hauptsächlich dem Schutz der Mandanten des ehemaligen Berufsträgers vor rechtlichen Nachteilen durch den Wegfall ihres Notars und  Rechtsanwalts.

Für unseren verstorbenen Kollegen Frank Stammbach ist Herr Notar/Rechtsanwalt Ralf Kornobis mit Bestallungsurkunde des Landgerichts Itzehoe vom 27.05.2019 zum Notariatsverwalter für den am 19.05.2019 verstorbenen Notar Frank Stammbach und Frau Rechtwanwältin/Notarin Diana Bade mit Schreiben der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein vom 28.05.2019 für den verstorbenen Rechtsanwalt Frank Stammbach zur Kanzleiabwicklerin bestellt worden. Für die Angelegenheiten des Kollegen Stammbach sind wir damit zunächst Ihr Ansprechpartner.