Mietrecht

Sie sind Vermieter oder Mieter von Wohnraum!

Ein Mietverhältnis kann ein Spannungsverhältnis zwischen den berechtigten Interessen des Mieters und Vermieters sein. Der Vermieter möchte seine Miete regelmäßig, ungekürzt und pünktlich erhalten. Der Mieter wünscht eine mängelfreie Wohnung. Was Mängel sind, ist häufig strittig und auch eine Frage der Beweislast. Damit einher geht die Frage, ob und wenn ja in welcher Höhe die Miete ggf. gemindert werden darf.

Ein weiteres immer wiederkehrendes Problem: wie sieht eine richtige Nebenkostenabrechnung aus? Wie umgehe ich als Vermieter das Risiko, falsch abzurechnen und selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben? Was muss ich als Mieter tatsächlich bezahlen?

Schließlich ist auch die Frage der Kündigung problematisch: Wann darf ein Eigentümer einem Mieter kündigen und was muss er beachten? Welche Kündigung muss der Mieter akzeptieren?

Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen Beilegung solcher Auseinandersetzungen oder bei Zahlungsansprüchen. Wenn eine solche schnelle außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht bis hin zur Vollstreckung eines Räumungsurteils.

Das Mietverhältnis betrifft gewerblich genutzte Räume!

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und/oder Aushandlung des gewerblichen Mietvertrages und helfen Ihnen damit schon vorbeugend bei der Vermeidung von Schadensfällen durch wirtschaftlich untragbare Klauseln. Ist das »Kind erst einmal in den Brunnen gefallen«, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.