Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Arztrecht

Sie haben als Patient durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen Schaden erlitten. Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes durchzusetzen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung und Auswertung der notwendigen Sachverständigengutachten und vertreten Ihre Interessen vor der Gutachterkommission und vor Gericht. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch, wenn ihre private Krankenversicherung die Übernahme von ärztlichen Behandlungskosten ablehnt.
Sie sind als niedergelassener Arzt oder als angestellter Arzt bei der Ausübung Ihres Berufes nahezu ständig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Dies sind neben dem sensiblen Bereich des Arzthaftungsrechtes Fragestellungen des beruflichen Status und der Zulassung, sowie Probleme bei der Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Privatliquidation und nicht zuletzt die rechtliche Organisation einer Gemeinschaftspraxis. Wir unterstützen Sie im Schadensfalle bei der Auseinandersetzung mit dem Patienten, wie auch Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Wir übernehmen für Sie das Inkasso Ihrer Privatliquidationen.