Familienrecht und nichteheliche Lebensgemeinschaft:
Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich

Scheidung

Natürlich vertreten wir Sie auch im Fall der Scheidung. Meist ist zwischen dem Bedürfnis nach einer schnellen Abwicklung und den finanziellen Folgen für beide Parteien abzuwägen. Die große Frage des Unterhalts für die Zeit vor und nach der Scheidung ist zu klären. Dies bedarf einer sorgfältigen Prüfung.

Unterhalt

Natürlich müssen auch die Kinder versorgt und der richtige Unterhalt gezahlt werden unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder sind. Wir sagen Ihnen, was die angemessenen Beträge sind unter Berücksichtigung Ihrer Interessen.

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich muss getroffen werden. Hier gibt es Möglichkeiten sich ohne Gericht zu einigen. Ferner entscheidet das Gericht von Amts wegen auch über den Versorgungsausgleich. Wir vertreten Sie – mit vielen Jahren gerichtlicher Erfahrung – vor allen Familiengerichten in der Bundesrepublik Deutschland.

Familienrecht heißt aber nicht nur Ehescheidung, Streit und Gericht. Vielmehr können vertraglich Vereinbarungen getroffen werden, die die Rechtslage den individuellen Verhältnissen optimal anpassen. Vor Schließung einer Ehe, aber auch im Verlauf einer Ehe kann es – nicht nur zur Konfliktschlichtung – durchaus sinnvoll sein, bestimmte Dinge, auch z. B. unter erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten zu regeln oder zu verändern. Das Erbschaftsteuerrecht spielt hier eine gewichtige Rolle.

Aber auch sonst gilt: Nicht für jeden Unternehmer oder Gesellschafter ist die radikale Gütertrennung optimal! Vielmehr empfiehlt sich oft ein teilweiser Zugewinnausschluss für den Fall der Scheidung und auch nur beschränkt auf bestimmte Vermögenswerte – das geht! Die meisten Laien halten den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für einen Güterstand der Gütergemeinschaft – auch das stimmt nicht!

Achtung: Ehevertragliche Vereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung! Unsere Notare beurkunden gerne für sie.