Erbrecht

Erbrecht geht jeden etwas an – irgendwann ist jeder einmal Erbe und – leider – auch Erblasser. Die Zeit »danach« sollte man nicht dem Zufall überlassen, sondern zu Lebzeiten sinnvoll gestalten. Familiäre Gesichtspunkte spielen hier ebenso eine Rolle wie erbschaftssteuerliche Erwägungen. Durch geschickte Testamentsgestaltung lassen sich erbschaftssteuerliche Freibeträge optimal ausnutzen.

Vor- und Nacherbschaft, Vorausvermächtnisse, Teilungsanordnungen sowie Testamentsvollstreckung sind flexible Instrumente für eine maßgeschneiderte Erbfolge.

Das sehr beliebte Berliner Testament – Eheleute setzen sich wechselseitig zu Erben ein und ihre Kinder als Schlusserben des Längstlebenden – führt im ersten Erbfall zur Enterbung der Kinder und damit zu nicht ausschließbaren Pflichtteilsansprüchen, die immer in bar erfüllt werden müssen und dadurch empfindliche Liquiditätsprobleme verursachen können. Das wird oftmals nicht im Interesse des überlebenden Ehegatten sein, zumal oft in diesen Fällen vermeidbare Steuerbelastungen entstehen.

Unsere Notare beurkunden, soweit gewünscht, Ihren »letzten« Willen.